Hausordnung

Liebe Gäste,

herzlich willkommen bei Gute-FeWo! Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Ferienwohnung entschieden haben, und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Damit Sie sich wohlfühlen und auch nachfolgende Gäste eine saubere, gepflegte und funktionsfähige Unterkunft vorfinden, bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil der für Ihren Aufenthalt geltenden Miet- und Buchungsbedingungen, soweit sie wirksam in diese einbezogen wurde.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihre Mithilfe.

1. Allgemeine Verhaltensregeln

Bitte behandeln Sie die Ferienwohnung, die Möbel, die Ausstattung und sämtliche technischen Einrichtungen pfleglich.

Die Wohnung darf ausschließlich von den angemeldeten und vom Vermieter bestätigten Personen genutzt werden. Die vereinbarte maximale Belegung darf nicht überschritten werden.

Alle Gäste sind verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten. Für das Verhalten ihrer Besucher sind die Gäste im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen behält sich der Vermieter vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu können eine Abmahnung, die Geltendmachung nachgewiesener Schäden und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Kündigung des Aufenthalts gehören.

2. Ruhezeiten und Lärmschutz

Die Nachtruhe gilt täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Während dieser Zeit sind Gespräche, Musik, Fernseher und sonstige Geräusche auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Hausbewohner und Nachbarn.

Partys, Feiern und sonstige Veranstaltungen, die zu erheblichen Lärmbelästigungen führen, sind nicht gestattet. Auch außerhalb der Nachtruhe ist übermäßiger Lärm zu vermeiden.

Bei erheblichen Störungen kann der Vermieter die Gäste zur sofortigen Unterlassung auffordern. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kommen weitere rechtlich zulässige Maßnahmen bis hin zur Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht.

3. Besucher und zusätzliche Übernachtungsgäste

Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vor ihrer Anreise beim Vermieter angemeldet und von diesem bestätigt werden.

Die vereinbarte Höchstbelegung darf nicht überschritten werden. Für zusätzlich genehmigte Personen können die vereinbarten Mehrkosten anfallen.

Besucher dürfen die Hausordnung nicht beeinträchtigen und keine unzulässigen Störungen verursachen. Der Gast, der den Besuch empfängt, hat im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen.

4. Parkmöglichkeiten

Die vorgesehenen Parkmöglichkeiten werden Ihnen beim Check-in mitgeteilt.

Bitte benutzen Sie ausschließlich die Ihnen zugewiesenen oder ausdrücklich freigegebenen Stellplätze. Zufahrten, Rettungswege und Zugänge müssen jederzeit frei bleiben.

5. Müllentsorgung und Abfalltrennung

Bitte trennen Sie Ihren Abfall und entsorgen Sie ihn in den dafür vorgesehenen Behältnissen.

Glasflaschen und sonstiges Altglas dürfen nicht in die vorhandenen Hausmüllbehälter gegeben werden. Bitte nutzen Sie hierfür die vorgesehenen Glascontainer. Gerne informieren wir Sie über die nächstgelegene Entsorgungsmöglichkeit.

Abfälle dürfen nicht in der Wohnung, im Treppenhaus, auf Balkonen oder Terrassen oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden.

6. Sicherheit beim Verlassen der Wohnung

Bitte schließen Sie beim Verlassen der Ferienwohnung sämtliche Fenster und Außentüren. Dadurch schützen Sie die Wohnung vor Einbruch, Regen und möglichen Wasserschäden.

Schalten Sie Licht, Fernseher und sonstige elektrische Geräte aus, soweit diese nicht benötigt werden oder aus Sicherheits- beziehungsweise Betriebsgründen eingeschaltet bleiben müssen.

Bitte informieren Sie den Vermieter unverzüglich, wenn Sie einen technischen Defekt, einen Wasseraustritt, einen ungewöhnlichen Geruch oder eine andere sicherheitsrelevante Auffälligkeit feststellen.

7. Technische Einrichtungen und Sensoren

Die in der Ferienwohnung installierten technischen Einrichtungen sind Bestandteil der Ausstattung und dienen unter anderem der Überwachung beziehungsweise Regelung des Raumklimas sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb der Wohnung.

Dazu gehören beispielsweise Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren sowie Fenster- und Türkontakte.

Es ist untersagt, diese Einrichtungen eigenmächtig zu entfernen, abzudecken, von der Stromversorgung zu trennen, außer Betrieb zu setzen, zu manipulieren oder um- beziehungsweise neu zu programmieren.

Ebenso dürfen Stecker, Kabel und sonstige Anschlüsse der fest installierten oder vom Vermieter bereitgestellten technischen Einrichtungen nicht ohne vorherige Zustimmung verändert oder entfernt werden.

Bei einer Störung wenden Sie sich bitte an den Vermieter. Versuchen Sie nicht, die Anlage selbst zu reparieren oder ihre Einstellungen zu verändern.

Nachweisbare Schäden und erforderliche Reparaturkosten, die durch eine schuldhafte Beschädigung oder Manipulation entstehen, können dem Verantwortlichen im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

8. Möbel, Einrichtung und Steckdosen

Bitte verändern Sie die Anordnung der Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters.

Möbel dürfen nicht eigenmächtig in andere Räume gebracht werden. Dies dient dem Schutz der Einrichtung und verhindert Beschädigungen an Möbeln, Wänden und Böden.

Bitte lassen Sie die Stecker der bereitgestellten technischen Geräte in den Steckdosen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für persönliche Geräte stehen Ihnen die dafür vorgesehenen Steckdosen zur Verfügung.

Handtücher, Bettwäsche, Geschirr und sonstige Ausstattung dürfen nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Heizen und Lüften

Die Heizungsanlage ist so eingestellt, dass ein angemessener und energiesparender Betrieb gewährleistet wird.

Die Heizkörperventile dürfen innerhalb des vorgesehenen Einstellbereichs von 1 bis 3 bedient werden. Höhere Einstellungen sind nicht vorgesehen. Bitte verändern oder manipulieren Sie weder die Ventile noch die Heizungsregelung oder andere technische Komponenten.

Das eigenmächtige Verändern, Blockieren oder Manipulieren der Heizungsanlage ist untersagt. Bei Problemen mit der Raumtemperatur wenden Sie sich bitte an den Vermieter.

Beim täglichen Verlassen der Wohnung stellen Sie die Heizkörperventile bitte auf höchstens Stufe 2, sofern keine abweichende Anweisung für die jeweilige Wohnung gilt.

Lüften Sie die Wohnung täglich durch kurzes, gründliches Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern. Dauerhaft gekippte Fenster sind während des Heizens zu vermeiden.

Insbesondere nach dem Duschen oder Baden muss ausreichend gelüftet werden. Öffnen Sie das Fenster, sofern vorhanden, für etwa 10 bis 15 Minuten vollständig. Achten Sie darauf, dass während des Lüftens keine unnötigen Heizenergieverluste entstehen und bei Regen kein Wasser eindringt.

Durch schuldhafte Manipulationen verursachte Schäden oder notwendige Reparaturen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Pauschale Strafzahlungen werden nicht allein aufgrund einer behaupteten Regelverletzung erhoben.

10. Wertgegenstände und Haftung

Bitte bewahren Sie persönliche Wertgegenstände sicher auf und lassen Sie diese nicht unbeaufsichtigt zurück.

Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung des Vermieters besteht insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Hausordnung schließt keine gesetzlich zwingende Haftung des Vermieters aus.

11. Beschädigungen und Mängel

Bitte melden Sie Schäden, Defekte oder sonstige Auffälligkeiten unverzüglich dem Vermieter oder der zuständigen Verwaltung.

Auch bereits bei Ihrer Ankunft vorhandene Schäden sollten Sie möglichst sofort mitteilen, damit Missverständnisse vermieden werden.

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Verantwortliche nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegebenenfalls können erforderliche und nachgewiesene Reparatur- oder Ersatzkosten geltend gemacht werden.

Bitte melden Sie auch kleinere Schäden. Eine frühzeitige Mitteilung hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

12. Schlüssel und Zugangscodes

Je nach Unterkunft erhalten Sie einen Schlüssel, mehrere Schlüssel oder einen persönlichen Zugangscode.

Schlüssel und Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Zugangscodes dürfen nicht eigenmächtig geändert werden.

Ein Schlüsselverlust oder der Verdacht, dass ein Zugangscode Unbefugten bekannt geworden ist, muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei schuldhaftem Schlüsselverlust oder einer schuldhaften Offenlegung eines Zugangscodes können erforderliche und nachgewiesene Kosten für Ersatzschlüssel, eine notwendige Änderung des Codes oder gegebenenfalls den Austausch einer Schließanlage verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Austausch wird nicht automatisch allein aufgrund eines Schlüsselverlusts berechnet, sondern richtet sich nach der konkreten Sicherheitslage und dem tatsächlich erforderlichen Aufwand.

13. Rauchverbot

Das Rauchen ist innerhalb der gesamten Ferienwohnung strengstens untersagt. Dies gilt auch bei geöffneten Fenstern sowie für gemeinschaftlich genutzte Innenbereiche wie Treppenhaus und Flure.

Ist eine Terrasse oder ein Balkon vorhanden, darf dort geraucht werden, sofern die konkrete Unterkunft keine abweichende Regelung vorsieht. Andernfalls ist das Rauchen nur außerhalb des Gebäudes an einem geeigneten Ort zulässig.

Zigarettenstummel müssen vollständig und sicher in einem geeigneten Aschenbecher entsorgt werden. Sie dürfen weder auf das Grundstück noch von Balkonen oder Terrassen geworfen werden.

Durch Rauchen verursachte Verschmutzungen, Brandflecken, Geruchsbelastungen oder sonstige Schäden können zu Ersatzansprüchen führen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Kosten nachgewiesen werden.

14. Fernseher und Unterhaltungselektronik

Die bereitgestellten Fernseher verfügen über eine voreingestellte Programmauswahl.

Bitte verändern Sie keine technischen Einstellungen, Programmlisten, Netzwerkverbindungen oder sonstigen Gerätekonfigurationen. Insbesondere die Spracheinstellungen sollen unverändert bleiben.

Wenn beim Einschalten des Fernsehers eine entsprechende Aufforderung erscheint, drücken Sie bitte die Taste 0 auf der Fernbedienung und warten Sie, bis das Programm erscheint.

Sollte der Fernseher nicht ordnungsgemäß funktionieren, informieren Sie bitte den Vermieter, statt selbst Einstellungen zurückzusetzen oder umzuprogrammieren.

15. Haustiere

Haustiere jeglicher Art sind in unseren Ferienwohnungen nicht gestattet, sofern nicht vor der Buchung ausdrücklich eine schriftliche Ausnahme vereinbart wurde.

16. Abreise und Check-out

Die reguläre Abreise erfolgt zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr, sofern für die gebuchte Unterkunft keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bitte verlassen Sie die Ferienwohnung pünktlich, damit die Unterkunft für die nächsten Gäste vorbereitet werden kann.

Die Wohnungsschlüssel sind entsprechend der für Ihre Unterkunft mitgeteilten Rückgabeanweisung zu hinterlegen. Soweit vereinbart, legen Sie die Schlüssel am vorgesehenen Garderobenhaken im Flur ab. Zugangscodes dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.

Bei einer Abreise vor 06:00 Uhr kann eine gegebenenfalls vereinbarte Wohnungsabnahme zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Die Rückzahlung einer geleisteten Kaution erfolgt nach Prüfung der Wohnung und Abrechnung etwaiger berechtigter Forderungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Eine Auszahlung per Überweisung setzt voraus, dass die hierfür erforderlichen Bankdaten vorliegen.

17. Ordnung, Reinigung und Rückgabe der Wohnung

Gute-FeWo bietet Ihnen eine Ferienwohnung zur eigenständigen Nutzung und keine Hotelversorgung mit täglicher Zimmerreinigung.

Bitte hinterlassen Sie die Wohnung bei Ihrer Abreise ordentlich und behandeln Sie die Ausstattung so, dass sie für die nächsten Gäste wieder zur Verfügung steht.

Insbesondere bitten wir Sie:

  • Benutztes Geschirr, Besteck und Küchenutensilien mit warmem Wasser und Spülmittel gründlich zu reinigen und wieder an ihren vorgesehenen Platz zu stellen.
  • Verschmutzungen, die während des Aufenthalts entstehen, zeitnah zu beseitigen.
  • Den Kühlschrank einschließlich des Gefrierfachs vollständig zu leeren.
  • Sämtliche selbst mitgebrachten Lebensmittel aus Kühlschrank, Schränken und Abstellräumen mitzunehmen.
  • Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und technische Geräte an ihrem ursprünglichen Platz zu belassen.
  • Alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel vollständig zurückzugeben.

Die vereinbarte Endreinigung bleibt hiervon unberührt. Sie ersetzt nicht die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben und außergewöhnliche Verschmutzungen zu vermeiden.

Zusätzlicher Reinigungsaufwand oder Schäden, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, können nachgewiesen und im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.

18. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen wird der Vermieter den Sachverhalt prüfen und, soweit erforderlich, zur Abhilfe auffordern.

Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen können eine Abmahnung, die Geltendmachung von Schadensersatz oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Kündigung des Aufenthalts in Betracht kommen.

Eine sofortige Beendigung des Aufenthalts kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der konkreten Umstände unzumutbar ist oder eine sofortige Maßnahme rechtlich gerechtfertigt ist.

Weitergehende gesetzliche Rechte des Vermieters bleiben unberührt.

19. Notfall und Kontakt

Bei Fragen, technischen Problemen, Schäden oder sonstigen dringenden Anliegen erreichen Sie den Vermieter unter:

Uwe Schwenker – Gute-FeWo

Telefon: +49 (0)160 169 0 169

Bitte melden Sie dringende Schäden oder Störungen unverzüglich, damit wir möglichst schnell reagieren können. Bei akuter Gefahr für Personen wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständigen Notdienste.

 

Vielen Dank, dass Sie unsere Hausordnung beachten und dazu beitragen, dass sich alle Gäste in unseren Ferienwohnungen wohlfühlen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Ihr Team Gute-FeWo
www.gute-fewo.com

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